● Bildung ist wachsender seelischer Reichtum. Gerhard von Mutius, (1872 - 1934)

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Start Hochschulpolitik Frage Nr. 20 - Masterplatzanrecht

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Frage Nr. 20 - Masterplatzanrecht

Sollte in NRW jede/r studieninteressierte Bachelorabsolvent/in das Anrecht auf einen Masterplatz bekommen?

 

 






Hier die Antworten der Parteien:

 

CDU

Nach erfolgreichem Abschluss eines Bachelorstudiums müssen Studierende ihr Studium durch einen konsekutiven Masterstudiengang fortsetzen können. Der Übergang muss von entsprechender Leistung und Eignung abhängig sein, nicht von einer Übertrittsquote. Der Zugang zu den Masterstudiengängen sollte dabei einheitlich unter Zugrundelegung von Mindeststandards geregelt sein.

 

SPD

Wir werden sicherstellen, dass qualifizierte Studierende mit Bachelor-Abschluss, die ihren Master machen mochten, auch einen Masterstudienplatz erhalten. Künstliche Hürden zwischen Bachelor und Master darf es aus unserer Sicht nicht geben, Quoten lehnen wir ab. Wir wollen gemeinsam mit den Hochschulen eine Zielplanung erarbeiten, die festlegt, wie viele Studienplatze nach Fächern an den jeweiligen Hochschulstandorten eingerichtet werden, um so zu gewährleisten, dass die Hochschulen ausreichend Masterstudienplätze zur Verfügung stellen können. Die MA-Studienplatzkapazitäten müssen auch im Rahmen des Hochschulpakts II ausgebaut werden. Wir wollen allerdings auch die Voraussetzungen dafür schaffen, dass sich BA-Absolventen nach einer Phase der Berufstätigkeit auch problemlos in einem Master-Studiengang weiterqualifizieren können.

 

GRÜNE

In unserem Wahlprogramm heißt es hierzu ganz klar: Wir wollen .... "die Bologna- Reformen korrigieren und den Master für alle ermöglichen" (S. 86). Deshalb sollen die 50.000 zusätzlichen Studienplätze, die wir mit einer besseren Ausstattung der Hochschulen schaffen wollen, nicht nur im Bachelor-, sondern ausdrücklich auch im Master-Bereich entstehen.

 

FDP

Unter Regierungsverantwortung der FDP ist die seinerzeit von Rot-Grün eingeführte Kapazitätenverordnung für Masterstudiengänge, die vorsah, dass Universitäten nur 20 Prozent und Fachhochschulen nur 16 Prozent ihrer Kapazitäten für Masterstudiengänge verwenden dürfen, im Rahmen der Abschaffung des Hochschulrahmengesetzes aufgehoben worden. Solche Vorschriften lehnen wir ab. Die Liberalen setzen sich dafür ein, dass alle Studentinnen und Studenten, die die Voraussetzungen erfüllen und einen Masterstudiengang besuchen wollen, dies auch können. Einen Anspruch auf einen Studienplatz in einem Masterstudiengang besitzen diejenigen Studierenden, die die hochschulzugangsrechtlichen Voraussetzungen hierzu erfüllen. Dies sind solche Voraussetzungen, die die Studienaufnahme an das Vorliegen persönlicher Eigenschaften, Fähigkeiten oder Leistungsnachweise knüpfen. So kann der Zugang zu einem Masterstudium beispielsweise von einer bestimmten Fächerkombination im Bachelorstudium abhängig sein. Die Strukturvorgaben der Konferenz der Kultusminister für Bachelor- und Masterstudiengänge vom 10.10.2003 heben den Master als weiteren berufsqualifizierenden Abschluss hervor und verlangen, dass das Studium im Masterstudiengang von weiteren besonderen Zugangsvoraussetzungen abhängig gemacht werden soll. Die Umsetzung des Hochschulpakts und der bereits im Vollzug befindliche Ausbau der Fachhochschulen zeigen in besonderer Weise die Anstrengungen der liberal mitgeführten Landesregierung, ein qualitativ ausreichendes und gleichzeitig auch ein qualitativ hochwertiges Studienangebot zu schaffen. Darüber hinaus hat unter Regierungsverantwortung der FDP die Zahl der zulassungsbeschränkten Studiengänge in Nordrhein-Westfalen immer weiter abgenommen. Der Anteil der NC-Studiengänge am Gesamtstudienangebot ist von 43,7 Prozent im Jahr 2006 auf nunmehr 31 Prozent gesunken. In Fällen, wo Hochschulen zur Sicherung der Qualität des Hochschulbetriebes örtliche Zulassungsbeschränkungen (NC) bestehen lassen, ist vielfach mit Mitteln des Hochschulpaktes die jeweilige Aufnahmekapazität deutlich erhöht worden.

 

DIE LINKE

DIE LINKE. NRW setzt sich für einen offenen Studienzugang ein: Wir wollen die individuellen Auswahlverfahren abschaffen, die lernfeindlichen Restriktionen des Bachelor/ Master-Systems überwinden und als ersten Schritt dorthin Zugangsbeschränkungen beim Übergang zum Master ausschließen.

 

FAMILIE

Ja, weil viele Bachelorabschlüsse noch nicht gefestigte Berufsaussichten haben. Es gibt Studiengänge (Naturwissenschaften) in denen ist der Bachelor (engl. für Junggeselle) nichts wert. Wer keinen Masterplatz hat, hat drei Jahre verschenkt... er kann damit nichts anfangen!

 

PIRATEN

Ja, mit dem erfolgreichen Abschluss eines Bachelor-Studiengangs ist die grundlegende Eignung für ein Master-Studien nachgewiesen.






 

 

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Marc Kasper


Marc Kasper

Referat: Hochschulpolitik

Sprechzeiten:
Mo. 13:00-14:00

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Silke Latzel

Referat: Hochschulpolitik

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